Welche Vorschriften muss ich beim Setzen eines Grabmals beachten?

Friedhöfe sind Ausdruck der Kultur und von Traditionen. Sie stellen allen voran in Wien einen Großteil der städtischen Grünflächen dar und dienen auch als Ruhe- und Erholungsraum.

Es gibt daher eine Bestattungsanlagenordnung, die Rücksicht auf diese Vielfalt an Anforderungen nimmt. Gerne beraten wir sie, um individuelle Grabanlagen im Einklang mit den gültigen Bestimmungen zu planen.

Sollten sie einen Grabdeckel planen, so muss in Wien und auf einigen Friedhöfen in NÖ eine Deckelbewilligung bei den Friedhöfen Wien, dem zuständigen Gemeindeamt oder der zuständigen Pfarre eingereicht und noch vor Auflegen der Deckplatte bezahlt werden. Bei der Organisation der Deckelbewilligung sind wir ihnen sehr gerne behilflich.

Wie funktioniert der Erwerb eines Grabes?

Nachdem sie eine Grabstelle ausgesucht haben, erhalten sie einen sogenannten Grabzettel mit allen Details. Diese Informationen benötigen das Bestattungsunternehmen, die Friedhöfe Wien, bzw. in kleineren Orten die Gemeinde, wo sie das Grab dann auch bezahlen können.

Sollten sie das Grab bereits zu Lebzeiten erwerben, erhalten sie mit der Einzahlung die Benützungsberechtigung und dürfen mit der Gestaltung des Grabes beginnen.

Das Grab muss innerhalb eines halben Jahres finalisiert werden – dabei helfen wir ihnen gerne weiter.

Wieviel kostet ein Grab?

Die Kosten für ein Grab sind abhängig vom Friedhof, von der Art und Lage des Grabes sowie von der Dauer des Benützungsrechts.

Ein bereits bestehendes Grab benötigt ein neues Grabfundament, bzw. mit der Übernahme eines Neugrabes sind Fundamentarbeiten notwendig. An wen muss ich mich wenden?

Auch für diese Arbeiten stehen wir sehr gerne zur Verfügung, sie benötigen dazu keinen Baumeister. Wir sanieren und renovieren bereits bestehende Gräber und helfen beim Aufbau eines neuen Betonfundaments.

Wie lange gilt üblicherweise die Benützungsberechtigung für ein Grab?

Das Benützungsrecht wird beim Nutzungserwerb des Grabes, bei einem Ausbau der Grabstelle oder auch bei dem Erwerb einer Deckelbewilligung festgelegt.

Das Benützungsrecht ist je nach Art des Grabes unterschiedlich: Meist gilt die Nutzung für zehn Jahre, bei Gräbern mit einer Grabdeckplatte liegt sie bei mindestens 20 Jahren. Bei einer Gruft oder Urnenwandnische wird für 60 Jahre genehmigt.

Wie erfahre ich, ob auf einem Friedhof ein geeigneter Platz frei ist?

Die zuständige Friedhofsverwaltung steht ihnen gerne zur Verfügung, ob es noch freie Grabstätten am jeweiligen Friedhof gibt.

Finden sie hier eine Auflistung der Friedhöfe in Wien und Umgebung mit den wichtigsten Kontaktdaten.

Ich kenne die Grabnummer (m)eines Grabes nicht. Wie kann ich diese herausfinden?

Das Kundenservice der Wiener Friedhöfe stellt ihnen eine Online-Suche zur Verfügung.

Sollten sie dennoch Probleme haben, den genauen Grabplatz zu recherchieren, helfen wir ihnen gerne weiter. Melden sie sich doch einfach bei uns.

Gibt es eine Beschränkung zB bei den Konfessionen?

Die seitens der Friedhöfe Wien GmbH verwalteten Friedhöfe sind interkonfessionell geführt und machen daher keinen Unterschied bei Religion und Bekenntnis, Weltanschauung, Herkunft, Rasse oder auch sozialem Hintergrund.